VORLAGEN FÜR SPORTÄRZTLICHE VISITE
Hier unten findet ihr alle notwendigen Dokumente, welche bei der sportärztlichen Visite mitgebracht werden müssen. Es müssen jeweils das Anamneseblatt, Anamneseblatt COVID sowie die Anfrage Sportverein für sportmedizinische Visite ausgefüllt mit zur Sportmedizin gebracht werden.
ACHTUNG: Sollte die betreffende Person 1 mal POSITIV auf das COVID-19 Virus getesten worden sein, MUSS eine spezifischere Untersuchung durchgeführt werden. Dies muss bei der Terminvormerkung mitgeteilt werden. In diesem Fall würde die „normale“ Sportvisite nicht ausreichen.
Die Regelung im Amateursport lautet wie folgt: Wenn ein Sportler mit Corona infiziert ist, verfällt die sportärztliche Visite. Nach seiner Genesung – sprich nach dem negativen Test – muss er 7 Tage warten (sofern er keine oder nur leichte Symptome hatte), bis er einen neuen Termin beim Sportarzt ansuchen darf. Die Wartezeit erhöht sich auf 14 Tage, wenn Herz-Kreislauf-Risiken bekannt sind oder wenn er nicht vollständig geimpft ist bzw. wenn die Genesung aus einer früheren Corona-Infektion länger als 120 Tage zurückliegt. Für Sportler, die einen schweren Verlauf hatten – sprich die ins Krankenhaus mussten oder mit Pharmaka wie Antibiotika behandelt wurden – beträgt die Wartezeit 30 Tage, zudem müssen verschiedene spezifischere Untersuchungen gemacht werden.
Diese Dokumente und Regeln gelten für alle Spieler, die ÄLTER als 12 Jahre sind. Für die unter 12-Jährigen reicht eine einfache Bescheinigung vom Hausarzt.
Die Vormerkung für sportärztliche Untersuchungen müssen auf dem Portal der SABES gemacht werden ::